Agnes-Gerlach-Ring
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Die städtischen Flurstücke 96, 596/123, 598/1 und 600/12 (Gemarkung Katzwang) sind als Leitungstrasse, öffentliche Grünfläche beziehungsweise naturbelassener Bereich im FNP dargestellt und in Bebauungsplänen festgeschrieben. Die Brachflächen liegen in unmittelbarer Nähe zum Kanal und eignen sich hervorragend zur Biotopentwicklung und zur naturnahen Grünflächennutzung für die Bevölkerung.
Die Flurnummer 600/12 (Gemarkung Katzwang) ist mit Ausgleichsmaßnahmen des Bebauungsplan 4482 überplant. Die Ausgleichsmaßnahmen sehen die Entwicklung von Magerrasen, ruderalen Pflanzengesellschaften und die Anlage einer Hecke vor.
Mit einem zielgerichteten Pflegemanagement, abgestimmt auf die festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen und die hier bereits vorkommenden, bzw. potentiell vorkommenden Arten und den Erfahrungen des LPV im Bereich der ökologischen Trassen- und Biotoppflege, konnte das ökologische Potential dieser Flächen deutlich erhöht werden.
Die Ausgleichsflächen können gezielt für Insekten (z.B. Ameisen als wichtige Nahrung für Reptilien und Vögel), Schmetterlinge (z.B. Wachtelweizen-Scheckenfalter), Reptilien (z.B. Zauneidechse) und Vögel (z.B. Rebhuhn, Schwarzkehlchen, Heidelerche, Neuntöter, Feldschwirl) aufgewertet werden.
Ziel der Aufwertungsmaßnahmen sollte die Förderung des Strukturreichtums, des Offenlandcharakters und damit des Artenreichtums sein. Die Aufwertungsmaßnahmen laufen bereits seit dem Jahr 2015 und werden jedes Jahr durch ein Biomonitoring kontrolliert.
Folgende Maßnahmen wurden zur ökologischen Aufwertung der Flächen ausgeführt:
- Entnahme von Gehölzen zur Vergrößerung der offenen, gehölzfreien Bereiche für Heidelerche und Feldschwirl (Ziel Magerrasenentwicklung),
- Erhalt und Förderung der Wildrosen als wichtige Ansitzwarten für Gartengrasmücke, Klappergrasmücke und Neuntöter,
- Herstellen von mähbaren extensiven Flächen durch Mulchen der Flächen,
- Mähgutübertagung von nahegelegenen Sandmagerrasen zum Animpfen der Mähflächen,
- Aufbau eines Mähmosaiks zur Erhöhung des Strukturreichtums (Teilbereiche bleiben ungemäht bzw. werden alle zwei Jahre gemäht, Teilbereiche werden einmal jährlich und Teilbereiche werden zweimal jährlich Ende Juni bzw. Ende September gemäht),
- Förderung von Altgrasbeständen, diese werden alle 2–3 Jahre gemäht,
- Förderung von Kratzdistel, Wiesenflockenblume für den Feldschwirl und den Wachtelweizen Scheckenfalter,
- Kleinere Mengen an Schnittgut verbleiben als Eiablageplätze für die Zauneidechse auf den Mähflächen,
- Erhalt und Entwicklung gut besonnter Waldsäume.
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Zeitraum
2015 bis heute -
Kategorie
Kompensation